Die Abmahnung – Warum sie ausgesprochen wird und welche Reaktion darauf ratsam ist
Auf die eigenen Fehler wird niemand sonderlich gerne aufmerksam gemacht. Umso mehr gilt dies, wenn die eigenen Fehler einschneidende oder teure Folgen nach sich ziehen. Im Arbeitsrecht ist die Abmahnung das Mittel der Arbeitgeber, um ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers anzuzeigen und im weiteren Verlauf möglicherweise eine Kündigung in Erwägung zu ziehen.
Betroffene stellen sich in solchen Fällen natürlich die Frage, was sie bei dem Erhalt einer Abmahnung tun können. Im folgenden erfahren Sie, welches Verhalten nach dem Erhalt einer Abmahnung sinnvoll ist. Wenn Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, Ruhe bewahren und sich professionelle Hilfe suchen.
Arbeitsrechtliche Abmahnung – Was tun?
Dem Arbeitnehmer soll durch eine arbeitsrechtliche Abmahnung verdeutlicht werden, dass er in einem bestimmten Punkt ein Fehlverhalten an den Tag gelegt hat, welches nicht akzeptiert wird. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer zu spät zur Arbeit erscheint, seine Arbeit nicht im korrekten Maße erledigt oder sich den Kollegen gegenüber unangebracht verhält. Die Dokumentation der Abmahnung wird in der Personalakte des jeweiligen Mitarbeiters vermerkt.
Das korrekte Verhalten bei einer Abmahnung
Auch, wenn die Emotionen bei dem Erhalt einer Abmahnung gerne einmal hochkochen: Bei der Übergabe der Abmahnung sollten sie bedacht, sachlich und ruhig reagieren. Von dem Arbeitnehmer wird in dieser Situation Professionalität erwartet. Wenn die Abmahnung aus gerechtfertigten Gründen erfolgt ist, ist es eine mögliche Reaktion, das Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen, sich zu entschuldigen und darüber hinaus Strategien zu entwickeln, damit das angemahnte Verhalten in Zukunft nicht mehr in Erscheinung tritt.
Anders sieht es hingegen aus, wenn die Abmahnung aus ungerechtfertigten Gründen erfolgt ist. In diesem Fall gilt auch hier die wichtigste Regel, stets sachlich und professionell zu agieren. Eine schriftliche Gegendarstellung ist hier der richtige Weg, um die eigene Sichtweise auf eine neutrale und sachliche Art und Weise zu schildern. Die Arbeitnehmer haben durch diesen Weg das Recht, der ausgestellten Abmahnung zu widersprechen.
Empfehlenswert ist es in jedem Fall, den Sachverhalt nach dem Erhalt der Abmahnung erst einmal ein paar Tage sacken zu lassen. Nach kann ein Gespräch mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber gesucht werden. Wichtig ist, dass Sie sich ausreichend Zeit dafür genommen haben, über die Abmahnung und das angezeigte Verhalten nachzudenken.
Wenn die Abmahnung wirklich nicht gerechtfertigt war, ist es in jedem Fall sinnvoll, mit dem Betriebsrat oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zusammenzuarbeiten. Der Widerspruch ist ein wichtiges Mittel, so wie auch die Gegendarstellung, wenn es im weiteren Verlauf der Angelegenheit zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte.
Dieses Verhalten sollte nicht an den Tag gelegt werden
Durch eine Abmahnung merkt der Arbeitgeber in der Regel ein unprofessionelles und unerwünschtes Verhalten seines Mitarbeiters an. Ein großer Fehler würde in einem solchen Fall darin bestehen, den Eindruck, den der Arbeitgeber aktuell hat, durch ein falsches Verhalten auf die Abmahnung zu bestätigen.
Unsachliche Kommentare und laute Auseinandersetzungen sollten in jedem Fall vermieden werden. Das gilt auch dann, wenn die Abmahnung nur durch ein Missverständnis zustande gekommen ist. Wichtig ist es, immer die Contenance zu bewahren. Denn emotionale Reaktionen, die aus dem Bauch heraus kommen, könnten unter Umständen sogar eine zweite Abmahnung nach sich ziehen. Wird der Chef aus Wut zum Beispiel angeschrien, dann kann dies durchaus ein Grund sein, um eine weitere Abmahnung auszustellen.
Die Konsequenzen einer Abmahnung
Ernst nehmen sollten Sie eine Abmahnung auf jeden Fall, denn diese bereitet den Weg für eine verhaltensbedingte Kündigung. Wenn in der Zeit nach der Abmahnung keinerlei Bestrebungen gezeigt werden, dass das unerwünschte Verhalten abgelegt wird, ist die Gefahr, eine erneute Abmahnung zu erhalten, groß.
Wurden zwei oder drei Abmahnung ausgesprochen, die durch dasselbe Verhalten nötig wurden, kann die Kündigung durch den Vorgesetzten ausgesprochen werden. Deshalb ist es äußerst wichtig, das Verhalten nach dem Erhalt der ersten Abmahnung genau zu überdenken. Eine deplatzierte oder falsche Reaktion könnte im schlechtesten Fall eine fristlose Kündigung nach sich ziehen.